Ziel dieses Artikels ist es, einen Überblick über den aktuellen Status quo zu geben, welche Änderungen mit der Umsetzung des neuen Gesetzes zu erwarten sind und welche Auswirkungen diese Änderungen auf Schweizer Bürger haben könnten.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Informationsbeauftragte (EDÖB) ist die Schweizer Datenschutzbehörde.

Die Schweiz ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union (EU).

1) In der Schweiz gibt es kein spezifisches Datenschutzrecht. Der Schutz personenbezogener Daten richtet sich nach der schweizerischen Verfassung und dem schweizerischen Datenschutzgesetz von 1992,

Mit der Einführung der DSGVO in der Europäischen Union werden die Datenschutzgesetze nun verschärft.

Die Europäische Union hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine strenge, aber faire Gesetzgebung zum Datenschutz. Die Schweiz folgt diesem Trend und wird bis 2022 ein neues Gesetz umsetzen.

Das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (EDG) regelt die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Es beschreibt auch Anforderungen an die Datensicherheit und verbessert die Transparenz, indem es verpflichtet wird, Einzelpersonen darüber zu informieren, welche Art von personenbezogenen Daten gesammelt und für welche Zwecke verwendet werden.

Zu ändernde Schweizer Datenschutzgesetze

Die Schweizer Regierung hat einen neuen Entwurf für Datenschutzgesetze vorgelegt, der 2020 in Kraft treten soll.

Der neue Entwurf enthält folgende Änderungen:

– Das Schutzalter wird auf 16 Jahre herabgesetzt.

– Das neue Gesetz wird ein Widerspruchsrecht gegen automatisierte Entscheidungen und Profiling (zB den Einsatz von Algorithmen zur Entscheidungsfindung) beinhalten.

– Die Schweizer Regierung kann die Datenverantwortlichen im Falle eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes anweisen, Daten zu löschen.

Das Schweizer Datenschutzrecht wird 2020 geändert. Dies soll den EU-Datenschutzgesetzen und der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Die Änderung betrifft alle Schweizer juristischen Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig davon, in welchem Land sie ansässig sind.

Die DSGVO zielt darauf ab, die personenbezogenen Daten aller EU-Bürger zu schützen und zu stärken. Es vereinfacht auch die Regeln für Organisationen, die sie einhalten müssen, und für Einzelpersonen, um zu verstehen, was mit ihren Informationen passiert.

Die Wirkung der DSGVO auf den Datenschutz in der Schweiz

Die DSGVO hat viele Änderungen für die Datenschutzbestimmungen in der EU mit sich gebracht. Auch die Schweiz könnte betroffen sein, da sie mit der Europäischen Union verbunden ist.

Die Geschichte der Schweiz ist nicht dieselbe, wenn es um die Einhaltung der DSGVO geht. Sie befinden sich nicht in Europa, sind aber durch verschiedene Abkommen und Verträge mit der Europäischen Union verbunden. Diese Abkommen verkomplizieren das Ganze, weil sie unklar machen, wann Datenschutz in der Schweiz erforderlich ist.

Der Datenschutz liegt in der Verantwortung jeder Person und Organisation, die personenbezogene Daten erzeugt und verarbeitet. Daher sollten alle an dieser Entwicklung beteiligt werden.

Der Bundesrat hat die Regelungen zum Datenschutz in der Schweiz für 2022 präzisiert. Dazu gehört auch die Stärkung der Regelungen rund um Sicherheit, multinationale Zusammenarbeit und Datenverarbeitung durch Dritte.

Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft. Es ersetzt das aktuelle Datenschutzgesetz von 1993.

Im April 2019 findet eine Konsultationsphase statt, in der die Bürger ihre Kommentare zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen abgeben können.

Prüfung von Datenexport ins Ausland

Der EDÖB muss auch alle Datenexportverträge genehmigen, die nicht unter ein internationales Abkommen oder EU-Recht fallen. Das bedeutet, dass Unternehmen vor dem Export von Daten ins Ausland die Zustimmung der Schweizer Behörden einholen müssen.

Um zu beurteilen, ob dem Zustimmungsersuchen eines Unternehmens stattgegeben werden soll, betrachtet der EDÖB vier Hauptfaktoren:

1) Ob im Ausland ein angemessenes Schutzniveau für diese personenbezogenen Daten besteht.

2) Ob die Verarbeitung dieser Personendaten Grundrechte und Grundfreiheiten in der Schweiz verletzen würde, wie z

zur Privatsphäre, zur körperlichen Unversehrtheit oder zum Datenschutz

Die Verarbeitung dieser Personendaten würde die Grundrechte und Grundfreiheiten in der Schweiz nicht verletzen.

Der Schweizer Nationalrat arbeitet an der Umsetzung seines neuen Datenschutzgesetzes.

Der Schweizer Nationalrat hat gerade ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet, das 2022 in Kraft tritt. Dieses Gesetz wird das seit 1992 geltende Datenschutzgesetz ersetzen Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten, setzen mehr Transparenzanforderungen um und verhängen strengere Strafen bei Verstößen.