Imparitätsprinzip, der Niederwertsprinzip, das Anschaffungskostenprinzip oder steuerliche Bewertungsvorschriften werden für die Unternehmensbewertung nicht berücksichtigt.

Es werden die Objektive betriebswirtschaftliche Werte ermittelt und deshalb die letzten Bilanzen und Erfolgsrechnung bereinigt.