Verlangt wird eine periodengerechte Abgrenzung der laufenden Ertragssteuern und die Bildung der latenter Steuern auf Differenz zwischen der Steuerrechnung und der Jahres oder Konzernrechnung. Ermittlungsmethode und Berechnungsart sind vorgegeben; geregelt werden zudem der Ausweis latenter Steuern in der Jahresrechnung sowie ergänzende Informationen im Anhang.