Swiss GAAP FER 12 von admin | 20. September 2016 | Allgemein | 0 Kommentare Die Erstellungen von Zwischenberichte ist freiwillig. Wird aber ein Zwischenbericht publiziert muss dieser bezüglich Form und angewandter Grundsatz dem Jahresabschluss der Unternehmung entsprechen. Kommentar absenden Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Δ