Imparitätsprinzip, der Niederwertsprinzip, das Anschaffungskostenprinzip oder steuerliche Bewertungsvorschriften werden für die Unternehmensbewertung nicht berücksichtigt.
Es werden die Objektive betriebswirtschaftliche Werte ermittelt und deshalb die letzten Bilanzen und Erfolgsrechnung bereinigt.
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