Diese Bezeichnet man in der Organisationslehre als Stabsstellen sie sind Hilfsorgane zur Entlastung der Instanzen. Sie Beraten, bereiten Entscheidungen vor, sammeln zu diesem Zweck Informationen, bringen Spezialkenntnisse ein und helfen bei der Planung und Überwachung komplexer Aufträge. Sie haben aber keine Weisungsbefugnis, sie sind meist im Hintergrund tätig, in sehr anspruchsvoller Funktion.