Swiss GAAP FER 12 von admin | 20. September 2016 | Allgemein | 0 Kommentare Die Erstellungen von Zwischenberichte ist freiwillig. Wird aber ein Zwischenbericht publiziert muss dieser bezüglich Form und angewandter Grundsatz dem Jahresabschluss der Unternehmung entsprechen. Kommentar absenden Antwort abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail-Adresse * Website Name, E-Mail-Adresse und Website in diesem Browser für meinen nächsten Kommentar speichern. Δ